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Fotografieren-Museum

Fotografie   „Das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ohne Blitzlicht und Stativ ist erlaubt“, so ähnlich steht es mittlerweile in den Besucherordnungen vieler großer Museen. Wer zum Beispiel im Neuen Museum in Nürnberg vorbeischaut, dem fallen sofort die zahlreich knipsenden Besucher auf. Doch es ist noch nicht überall gestattet.

Durch die allgegenwärtig präsenten Smartphones mit eingebauter Kamera sehen sich nicht nur Schulen, sondern auch Museen vor neue Herausforderungen gestellt: Einerseits die lichtempfindlichen Kunstwerke und das Urheberrecht, andererseits Museumsbesucher, die einfach drauflos fotografieren. Vorbei die Zeiten, zu denen schon an den Eingangstüren rot umrandete Piktogramme mit durchgestrichenen Fotoapparaten klebten?

Wo noch nicht geschehen, stellt man sich zuweilen die Frage: Ist es nicht besser, den Museumsbesuchern entgegenzukommen als einen aussichtslosen Kampf gegen deren fotografischen Drang zu führen?

Schließlich ändern sich die Zeiten, und Peinlichkeiten vor Publikum sind ohnehin überflüssig für Besucher. Wenn sie ein gestrenges „Fotografieren verboten“ hören, bleibt ihnen allenfalls, irritiert im nächsten Ausstellungsraum zu verschwinden.

Dazu kommt, Kameras werden immer kleiner konstruiert und sind damit schwierig zu beobachten. Soll sich also das Aufsichtspersonal auf Smartphones konzentrieren oder auf den eigentlichen Schutz der Kunstwerke? Wer könnte einem Besucher noch erklären, dass er kein Selfie oder keinen Schnappschuss für den Privatgebrauch machen darf?

Was aber, wenn jemand seine Aufnahmen ins Internet stellen möchte? Das geht über den Privatgebrauch hinaus und das Urheberrecht, falls es nicht erloschen ist, tritt verstärkt in den Vordergrund. Museen besitzen in der Regel kein Urheberrecht an den ausgestellten Werken, das liegt bei den Künstlern oder deren Rechtsnachfolgern. Es kommt dann darauf an, ob beide – die Künstler als Inhaber der Urheberrechte und das Museum – damit einverstanden sind. Ansonsten bleibt das Hochladen ins Internet, auch in soziale Netze, aus rechtlichen Gründen tabu.

Trotz aller Hürden, am Ende können Museum und Künstler profitieren, wenn sich Besucher eine „Erinnerung“ mitnehmen dürfen. Nicht zu vergessen: die erfolgreichsten Ausstellungen sind oft die, über die in den sozialen Netzwerken am meisten gepostet wird.

Dennoch, die Besucher sind erst auf der sicheren Seite, wenn sie im Museum nachfragen, was erlaubt ist. Peinlich soll ein Museumsbesuch schließlich nicht werden. gk/kj


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